Was tut die Staatsanwaltschaft
Die Bezirks- oder Staatsanwaltschaft prüft, ob die Beweise für eine Anklage ausreichen.
Dann folgt:
- Ohne Gerichtsverfahren wird der Täter zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe bis maximal einem Jahr auf Bewährung verurteilt,
- oder es kommt zu einer Hauptverhandlung, die mit einer Verurteilung, einer Einstellung oder ein Freispruch endet,
- oder das Verfahren wird eingestellt.
Eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt kann Beschwerde dagegen einlegen.