Gewaltschutz
Die Polizei kann den Täter für einige Tage der Wohnung verweisen und seine Rückkehr verbieten. Bei entsprechender Gefährdung kann sie den Mann auch in Gewahrsam nehmen.
Mit dem Zivilrecht erreichen Sie darüber hinaus eine ganze Menge zum eigenen
und zum Schutz Ihrer Kinder.
Manche Anträge können Sie auch ohne Anwalt/Anwältin stellen.
Wie, das erfahren Sie hier. Wir empfehlen jedoch eine rechtliche Beratung. Für
diese können Sie bei geringem Einkommen Beratungshilfe beanspruchen. Einen
Berechtigungsschein beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Brauchen Sie doch einen Rechtsbeistand, wählen sie einen, der auf Familienrecht spezialisiert ist. (Anwaltskammer / Beratungsstellen fragen)
Bei geringem Einkommen und Aussicht auf Erfolg wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt.
Links sehen Sie die Liste der Möglichkeiten und wie Sie diese realisieren.