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Wann?

Jederzeit. Unmittelbar nach der Tat bei der Polizei, oder erst sonst auch noch nach einigen Tagen oder Monaten. Wenn ein sehr langer Zeitraum verstrichen ist, sollten Sie erklären, warum Sie so lange gewartet haben.

Wie?

Sie schildern die Vorfälle mit Ort und Datum, benennen Zeuginnen und fügen Atteste bei.

Wo?

Schriftlich bei der Staatsanwaltschaft oder mündlich bei der Polizei.
Rufen Sie vorher an und fragen, welche Stelle für häusliche Gewalt zuständig ist. Sie können eine Polizeibeamtin verlangen und eine Vertrauensperson mitnehmen; ist diese Zeugin/Zeuge, kann sie/er bei Ihrer Vernehmung selbst nicht dabei sein.

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Weitere Websites zum Thema:

www.4Uman.info
Tests und Infos für Gewaltausübende

www.spass-oder-gewalt.de
Jugendliche sensibilisieren sich für sexuelle Gewalt

www.save-selma.de
Adventure mit Video zeigt wie man aus Missbrauchs-
Beziehungen entkommt

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