Schmerzensgeld + Schadenersatz
Schmerzensgeld
können Sie beanspruchen auf Grund von Personenschäden und der bei Verletzungen erlittenen Schmerzen.
Schadenersatz
sollten sie verlangen für: ärztliche Behandlung, Verdienstausfall, zerrissene Kleidung, zerstörte Gegenstände.
Ein Rechtsbeistand oder eine Opferschutzorganisation - wie der Weiße Ring - können Ihnen dabei helfen.
Der Weiße Ring hilft Kriminalitätsopfern schnell und informiert über staatliche Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Bundesweites Info-Telefon: 01803 - 34 34 34
Betroffene, die direkte Hilfe suchen, finden hier Ansprechpartner des WEISSEN RINGS in ihrer Nähe.