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Geld für Kinder

Kindergeld

erhalten Sie für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und während deren Berufsausbildung.
Sagen Sie, dass die Kinder bei Ihnen leben.
Geben Sie Ihr neues, eigenes Konto an, damit der Misshandler keinen Zugriff auf das Geld hat.
Es kann lange dauern, bis überwiesen wird.

Wo?

Familienkasse im Arbeitsamt. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bekommen es bei ihrer Besoldungskasse.

Erziehungsgeld/Elterngeld

Erhalten Sie direkt nach der Geburt des Kindes bis zum 24. Lebensmonat.
Es wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Sie beantragen es beim Jugendamt.

Unterhaltsvorschuss

Wenn der Vater keinen Unterhalt bezahlt, erhalten Sie auf Antrag Unterhaltsvorschuss für Kinder unter 12 Jahren beim Jugendamt Ihres derzeitigen Wohnorts - bis maximal 72 Monate. Sie können auch eine Beistandschaft für das Kind beantragen.

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