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Kindergarten- / Schulwechsel

Sind Sie geflüchtet, sollten Sie überlegen, die Kinder in einer neuen Schule oder einem neuen Kindergarten anzumelden. Sonst könnte der Misshandler Sie dort abpassen oder sogar die Kinder entführen. Für die Ummeldung benötigen Sie teilweise (je nach gesetzlicher Vorgabe) das Einverständnis des mitsorgeberechtigten Vaters, das Sie aber durch eine familiengerichtliche Entscheidung ersetzen lassen können.
Sagen Sie den Mitarbeiterinnen, wer die Kinder abholen darf.

Wichtig ist, sofort beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht für die Kinder zu stellen, sonst hat der Vater das Recht, die Kinder abzuholen

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