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Sachen aus der Wohnung

Benötigen Sie persönliche Sachen - Dokumente, Spielsachen, Schulsachen, Kleidung - aus der gemeinsamen Wohnung? Dann bitten Sie die Polizei um Begleitschutz. Das ist sicherer.
Auch wenn der Misshandler nicht in der Wohnung ist, sollten die Beamten bei Ihnen bleiben.
Machen Sie sich vorher eine Liste, damit Sie in der Aufregung nichts Wichtiges vergessen.

Wo? und Wie?

Sie rufen 110 an und fragen, welche Polizeiwache für Ihre bisherige Wohnung zuständig ist.

Wenn Sie diese Wache anrufen, verlangen Sie den Lagedienst.
Schildern Sie Ihre Gefährdung und bitten Sie um Begleitung.
Dann machen Sie einen Termin aus.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Wohnung polizeilich gemeldet sind.

Beachten Sie: Es ist eine Service-Leistung der Polizei, zu der sie rechtlich nicht verpflichtet ist.

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