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Unbedingt beachten!

Weiß der Misshandler, zu welchen Ämtern Sie gehen, können Sie sich vor Übergriffen so schützen:

Geheimhaltung!

Bitten Sie darum, dass Ihre aktuelle Adresse durch die Ämter nicht an Dritte gegeben wird (Adresse geheimhalten). Auch eine Postfachadresse (z.B. Frauenhaus) gilt als ladungsfähige Adresse und muss von den Ämtern akzeptiert werden.

Arbeitsplatz

Wenn Sie Ihre Arbeit behalten, bitten Sie Vorgesetzte und Kolleginnen, dem Misshandler keine Auskünfte zu geben und Sie zu warnen, falls er Ihnen auflauert.

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