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Wohnungsuche

Wenden Sie sich an das Wohnungsamt in Ihrer Gemeinde und fragen Sie nach, welche Möglichkeiten es gibt, eine Wohnung zu beantragen und was Sie dazu benötigen.
Die Wohnung, die Sie verlassen mussten, sollten Sie kündigen um nicht für spätere Mietschulden zu haften.
Dazu benötigen Sie die Unterschrift des Misshandlers. Weigert er sich Sie aus dem Vertrag zu entlassen, schildern Sie dem Vermieter die Lage. Können Sie keine Regelung mit ihm finden, müssen Sie sehr schnell eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung gegen den Misshandler einreichen.

Beim Wohnungsamt beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein - WBS (Wohnberechtigungsschein).
Dafür benötigen Sie:

Der WBS gilt für die gesamte Bundesrepublik und berechtigt zum Beziehen einer Sozialwohnung.

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