Standort: Auslaenderin: Aufenthaltsgesetz | Sprache: de

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Aufenthaltsrecht

Will eine Ausländerin ohne gesichertes Aufenthaltsrecht ihre Abschiebung verhindern, ist eine Beratung durch einen Rechtsbeistand unumgänglich.
Frauenhäuser und Beratungsstellen kennen solche SpezialistInnen im Aufenthaltsrecht.

Aufenthaltsgesetz

Nach § 31 Aufenthaltsgesetz erhalten Frauen nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft ein vom Mann unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Bei Trennung wegen außergewöhnlicher Härte (sexueller Missbrauch in der Familie, erhebliche Körperverletzung durch den Ehemann) auch vorher.

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Weitere Websites zum Thema:

www.4Uman.info
Tests und Infos für Gewaltausübende

www.spass-oder-gewalt.de
Jugendliche sensibilisieren sich für sexuelle Gewalt

www.save-selma.de
Adventure mit Video zeigt wie man aus Missbrauchs-
Beziehungen entkommt

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